Schildkröten-Auffangstationen DACH

Wohin mit all den ungewollten Schildkröten? 

Schildkröten-Auffangstationen und Tierheime mit Reptilien-Abteilung kümmern sich in ganz Europa engagiert um ungewollte Wasser- und Landschildkröten (sogenannte Abgabetiere, ausgesetzte Tiere), Tiere aus Beschlagnahmung des Veterinäramtes und Fundtiere. Gelegentlich bieten sie auch eine Ferienbetreuung an. An Infotagen und bei Veranstaltungen leisten die Auffangstationen unschätzbar wertvolle Aufklärungsarbeit über die artgerechte Haltung.
Falls gesetzlich möglich, wird in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Artenschutzbehörde eine Vermittlung in artgerechte Haltung angestrebt. Ohne Zustimmung der Artenschutzbehörde kann keine Vermittlung erfolgen. Für besonders geschützte Arten muss regelmäßig eine Fotodokumentation erstellt werden.
Während bei Fundtieren in vielen Fällen die Halter ermittelt werden können, zum Beispiel über die Schildkrötensuche-Facebook-Gruppe, verbleiben die anderen Schildkröten bis zur Vermittlung oft lange in Obhut der Auffangstationen.
Entgegen der landläufigen Meinung benötigen Schildkröten einen hohen Haltungsaufwand und werden oft unheilbar krank durch eine falsche Haltung mit unzureichender Wärme, fehlender UV-Strahlung und falschem Futter.
Viele Tiere, die in den Auffangstationen ankommen, sind krank durch falsche Vorhaltung. Das Wiederaufpäppeln ist kostenintensiv, da sie intensive tierärztliche und pflegerische Betreuung benötigen. Manche Tiere bleiben Dauergäste.
Die meisten Auffangstationen arbeiten ehrenamtlich mit Freiwilligen und erhalten -falls überhaupt- nur wenig staatliche Unterstützung. Selbst eine Anerkennung als Tierheim und die damit verbundenen Pauschalen können die Tierarztkosten allerdings in den seltensten Fällen abdecken. Auffangstationen sind deshalb auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen, um ihre Kosten zu decken. Viele Auffangstationen gründen deshalb Fördervereine, damit unter anderem steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausgestellt werden dürfen.
Fortbildung auf Seminaren und Tagungen ist für die Auffangstationen selbstverständlich, damit sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Sehr wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Beratung zur artgerechten Schildkrötenhaltung. Offizielle Auffangstationen verfügen über die Sachkunde nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz und sind vom Veterinäramt als Auffangstation anerkannt.
Vor einer Vermittlung wird die Haltung überprüft und muss eventuell für die Vermittlungstiere optimiert werden.
Eine Vermittlung findet ausschließlich in artgerechte Haltung statt. Da die meisten Schildkröten unter Artenschutz stehen, aber auch wahre Ausbrecherkönige sind, müssen Gehege oder Teich außerdem ausbruchsicher und gegen Fressfeinde gesichert sein. Vor Vergesellschaftung mit Bestandstieren, muss eine strenge Quarantäne eingehalten werden und alle zu vergesellschaftenden Tiere auf ansteckende Krankheiten wie beispielsweise Mykoplasmen, Herpes, Rana und Virus x getestet werden.
Schildkröten können je nach Art bis zu 100 Jahre alt werden. Deshalb sollte man für den Fall vorsorgen, dass man die Tiere eines Tages nicht mehr halten kann. Man sollte sich informieren, wo man die Tiere im Notfall unterbringen könnte, und eventuell eine Verfügung zu Gunsten der Tiere beiseitelegen. Auch dieser Aspekt gehört zur Haltung derart langlebiger Tiere dazu. Manche Auffangstationen sind Gnadenhöfe, die Tiere gegen eine angemessene Spende dauerhaft aufnehmen.
Wer eine Auffangstation besucht, wird sich vielleicht über die vielen männlichen Schildkröten wundern. Leider werden viele Männchen abgegeben und leider auch ausgesetzt, da sie in der Regel kein anderes Männchen neben sich dulden. Eine Vergesellschaftung kann – wenn überhaupt – nur mit mehreren Weibchen probiert werden, aber auch dann sollte die permanente Abtrennung des Männchens möglich sein.
Die Einzelhaltung ohne Artgenossen macht Schildkröten aber nichts aus, da sie von Natur aus Einzelgänger sind.
Oft erkundigen sich Halter bei Auffangstationen, ob eine Neuvermittlung ihrer Tiere möglich sei. Abgabetiere sollten möglichst bereits zweifach auf Herpes- und Mykoplasmen getestet worden sein, um die Neuvermittlung zu beschleunigen und die aufwendige Quarantäne zu minimieren. Herpes- und Mykoplasmen sind leider weit verbreitet. Ebenso sollten notwendige Entwurmungen durchgeführt worden sein. Häufig scheitert die Aufnahme daran, dass die Quarantänegehege belegt sind. Sind die Tiere getestet, erleichtert das die Weitervermittlung in ein neues Zuhause.
Ein im wahrsten Sinne des Wortes „großes Problem“ ist die zunehmende Anzahl von exotischen Riesenschildkröten, beispielsweise afrikanischen Spornschildkröten, die immer häufiger in Auffangstationen landen. In winzigem Zustand angeschafft, passen sie schnell nicht mehr ins Terrarium. Eine ausgewachsene Spornschildkröte kann bereits nach 20 Jahren ein Gewicht von 100 kg erreichen. Jedem, der sich ein solches Tier anschafft, sollte bewusst sein, dass er im Sommer eine Außenhaltung mit beheizbarem Gewächshaus und im Winter ein ganzes Raumterrarium braucht, um die Haltungsparameter zu erfüllen.
Vor der Anschaffung einer Schildkröte empfiehlt sich in jedem Fall die intensive Beratung durch eine Auffangstation, damit man als Halter von Anfang an alles richtig macht und die Tiere gemäß ihren Bedürfnissen hält. Jedem Interessenten ist ein Besuch schon deshalb ans Herz zu legen, weil man dort vielleicht sein „Herzenstier“ findet.

Eingang der Schildkrötenauffangstation Dorsten e.V.

Abgabe einer Schildkröte

Es kann Situationen geben, in denen man unerwartet nicht mehr in der Lage ist, seine Schildkröte zu behalten und sie daher abgeben muss. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, zunächst im Kreis von Freunden, Familie und anderen Schildkrötenhaltern nachzufragen, ob jemand Interesse daran hat, den Bestand zu erweitern oder über die Übernahme nachdenkt.
Es ist hilfreich, lokale Schildkröten- und Reptilienstammtische sowie Tierschutzvereine zu konsultieren. Ein Gespräch mit dem ursprünglichen Züchter ist ebenfalls ratsam, da manchmal Züchter ihre Nachzuchten zurücknehmen. Eine Alternative ist die Vermittlung über spezialisierte, kostenpflichtige Organisationen, wie zum Beispiel die Schildkröten-Auffangstationen und Tierheime.
Vor einer Vermittlung sollten alle relevanten Unterlagen des Tiers überprüft und gegebenenfalls in Absprache mit der zuständigen Artenschutz-Behörde aktualisiert werden. Insbesondere bei Tieren mit CITES Anhang A ist eine vollständige Fotodokumentation, beziehungsweise ein ordnungsgemäß implantierter Mikrotransponder, von großer Bedeutung, um der sogenannten Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Sind die Papiere nicht aktuell, sollte man sie in Zusammenarbeit mit der Behörde möglichst aktualisieren.
Tests auf Herpes und Mykoplasmen können den Vermittlungsprozess beschleunigen. Sobald ein neues Zuhause gefunden ist, sollten alle Papiere, Tierarztrechnungen und Kaufbelege dem neuen Halter übergeben werden.
Um sicherzustellen, dass alle Informationen erhalten bleiben, ist es ratsam, Kopien aller Dokumente zu behalten. Als Halter liegt die Beweispflicht gegenüber den Behörden bei Ihnen. Die Abmeldung des Tiers bei der zuständigen Behörde ist notwendig, und es sollte eine Bestätigung über den neuen Halter eingeholt werden, die sicher aufbewahrt wird. Der neue Besitzer muss das Tier ebenfalls bei seinem Amt anmelden. Optional kann zusätzlich ein privater Schutzvertrag abgeschlossen werden, um das Wohl des Tiers zu gewährleisten.

Beispiel Schutzvertrag

Schutzvertrag für eine ___________(Art).
Hiermit bestätige ich durch meine Unterschrift, dass ich die  Landschildkröte mit der Nummer NZ_____ von ………………………………………. (Verkäufer) erhalten habe. Die CITES-/EG-Bescheinigungsnummer lautet DE-__________.
Ich verpflichte mich dazu, den Eigentumswechsel der Schildkröte(n) umgehend bei der zuständigen Artenschutz-Behörde/ dem Regierungspräsidium zu melden.
Des Weiteren versichere ich, die Landschildkröte(n) artgerecht zu halten. Dies beinhaltet die Unterbringung im Freiland, mit einem Frühbeet oder Gewächshaus mit Heizung und Sonnenplatz. Im Krankheitsfall werde ich die Schildkröte(n) von einem Tierarzt behandeln lassen. Im Herbst werden sie in die Winterstarre geschickt.
Falls ich die Schildkröte(n) nicht mehr halten kann oder möchte, verpflichte ich mich dazu, dies dem vorherigen Halter umgehend mitzuteilen. Dies ermöglicht es ihm, die Schildkröte(n) gegebenenfalls anderweitig zu vermitteln. Ich versichere, die erhaltenen Schildkröte(n) nicht zu verkaufen, sondern sie kostenfrei zurückzugeben. 
__________, den _______________
Name: ________________________________________________________
Anschrift: _____________________________________________________
Telefon, E-Mail: _______________________________________________

Unterschrift

Hier einige informative Websites von Stationen:


Kitzingen

Stuttgart

Unterfranken

Witten

Ibbenbüren

München

Aachen

Respekturtle/ Österreich

Chavornay/ Schweiz